Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 "Kerstein - 1. Bauabschnitt" beschlossen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.