Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
30 Kommunalfriedhof, 2. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in nordwestlicher Richtung um ca. 5 m und in westlicher Richtung um rund 10 m bei gleichzeitiger Rücknahme des Grünstreifens. 

Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll die bessere Ausnutzbarkeit des Grundstückes für den Bau ein Einfamilienhaus mit angrenzender Steinmetzwerkstatt ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 20.03.1996, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 20.03.1996, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 03.05.1996, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

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