Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01c Neu-Listernohl, 10. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung der öffentlichen Grünanlage mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" und teilweise nicht überbaubare Fläche in eine Fläche für  überdachte Stellplätze und Garagen. Weiterhin wird die GFZ von 0,5 auf 0,4 reduziert. Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Doppelgarage ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 01.09.1997, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 01.09.1997, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 01.11.1997, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge