Bebauungsplan
04a Schwalbenohl-Himmelsberg, 13. vereinfachte Änderung
Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen:
- die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um ca. 20 qm in südwestlicher Richtung
- die Reduzierung der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen um ca. 8 qm
- die erstmalige Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4
- die Reduzierung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,4
- der Wegfall der Baulinien, Festsetzung einer Baugrenze
- die Herausnahme des Kataloges für Nebenanlagen, so dass nach § 14 (1) BauNVO alle Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig sind, die den Nutzungszweck der in dem Baugebiet selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen
- die Festsetzung einer Regelung, dass auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Garagen und überdachte Stellplätze allgemein zulässig sind, wenn sie einen Abstand von mindestens 5,0 m zum äußersten angrenzenden Rand der Straßenverkehrsfläche einhalten.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.