Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
04a Schwalbenohl-Himmelsberg, 13. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen:

  • die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um ca. 20 qm in südwestlicher Richtung
  • die Reduzierung der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen um ca. 8 qm
  • die erstmalige Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4
  • die Reduzierung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,4
  • der Wegfall der Baulinien, Festsetzung einer Baugrenze
  • die Herausnahme des Kataloges für Nebenanlagen, so dass nach § 14 (1) BauNVO alle Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig sind, die den Nutzungszweck der in dem Baugebiet selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen
  • die Festsetzung einer Regelung, dass auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Garagen und überdachte Stellplätze allgemein zulässig sind, wenn sie einen Abstand von mindestens 5,0 m zum äußersten angrenzenden Rand der Straßenverkehrsfläche einhalten.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 01.09.1999, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 01.09.1999, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 03.10.1999, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge