Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 9. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Neufestsetzung der festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz - „Spielbereich B“.  Des Weiteren wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ in eine private Mischverkehrsfläche umgewandelt und eine Fläche für Stellplätze, für Nebenanlagen sowie zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Zudem wird das auf dem Grundstück befindliche Sichtdreieck neu festgesetzt. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 06.09.2006, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 06.09.2006, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 18.09.2006 - 19.10.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
  • 06.01.2007, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge