Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 8. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erhöhung der Geschossigkeit von I auf II, die Festsetzung einer maximalen Wandhöhe von 4,00 m über der angrenzenden Straßenverkehrsfläche sowie die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung des Gebäudes einschließlich des Daches analog zum Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.1996.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.11.2005, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 14.12.2005, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 24.12.2005, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge