Stadtplanung in Attendorn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 5. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz", die Neufestsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche und die räumliche Verlagerung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung "verkehrsberuhigter Bereich".

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 08.06.1998, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
  • 10.08.1998 - 10.09.1998, Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 12.10.1998 - 13.11.1998, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 14.12.1998, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 29.12.1998, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge