Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 6. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen die:

  • Erweiterung der überbaubaren Fläche in westliche Richtung
  • Neufestsetzung der Geschossigkeit von bisher I und IS in I
  • Reduzierung der GFZ von 0,6 auf 0,4
  • Wegfall der Festsetzung "zu erhaltene Bäume" für einen Baumstandort
  • Wegfall einer Auflistung von zulässigen Nebenanlagen zugunsten einer Zulässigkeit von allen Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
  • Erstmalige Festsetzung einer Dachform, einer Dachneigung sowie einer Firstrichtung (bislang Inhalt einer nicht rechtskräftigen Gestaltungssatzung).

Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine bessere Ausnutzung des Grundstückes ermöglicht werden. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 22.06.1998, Aufstellungsbeschluss
  • 22.06.1998, Satzungsbeschluss
  • 14.07.1998, Rechtskraft

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