Stadtplanung in Attendorn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 3. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen:

  • die auf dem Grundstück Parzelle 830 getroffene Festsetzung WA-Gebiet umzuwandeln in eine Festsetzung MI-Gebiet,
  • die für das Grundstück Parzelle 830 festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu erhöhen,
  • die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Parzelle 830 durch Neufestsetzung der Baugrenze entsprechend dem geplanten Baukörper zur Ewiger Straße hin zu erweitern,
  • die Fläche für Garagen auf dem Grundstück Parzelle 830 im nordwestlichen Grundstücksteil neu festzusetzen,
  • die auf dem südlich anschließenden Grundstück Parzelle 278 getroffene Festsetzung "Fußweg" aus der Planung herauszunehmen.

Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein zweigeschossiges Büro- und Praxisgebäude mit anschließender Doppelgarage ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 27.04.1994, Aufstellungsbeschluss
  • 27.04.1994, Satzungsbeschluss
  • 28.05.1994, Rechtskraft

Anhänge