Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 3. vereinfachte Änderung
Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen:
- die auf dem Grundstück Parzelle 830 getroffene Festsetzung WA-Gebiet umzuwandeln in eine Festsetzung MI-Gebiet,
- die für das Grundstück Parzelle 830 festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 zu erhöhen,
- die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Parzelle 830 durch Neufestsetzung der Baugrenze entsprechend dem geplanten Baukörper zur Ewiger Straße hin zu erweitern,
- die Fläche für Garagen auf dem Grundstück Parzelle 830 im nordwestlichen Grundstücksteil neu festzusetzen,
- die auf dem südlich anschließenden Grundstück Parzelle 278 getroffene Festsetzung "Fußweg" aus der Planung herauszunehmen.
Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein zweigeschossiges Büro- und Praxisgebäude mit anschließender Doppelgarage ermöglicht werden.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.