Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 2. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung der festgesetzten überbaubaren Fläche innerhalb der Gemeinbedarfsfläche durch Neufestsetzung der Baugrenzen um 4,75 m nach Norden. Durch die Änderung soll die Errichtung eines Treppenhausanbaus ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 06.10.1993, Aufstellungsbeschluss
  • 06.10.1993, Satzungsbeschluss
  • 24.12.1993, Rechtskraft

Anhänge