Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der Festsetzung "Zulässig sind gem. § 3 Abs. 4 BauNVO Wohngebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten" in den WR-Gebieten um der starken Nachfrage nach mehr Wohnraum nachzukommen.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.