Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 4. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der Festsetzung "Zulässig sind gem. § 3 Abs. 4 BauNVO Wohngebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten" in den WR-Gebieten um der starken Nachfrage nach mehr Wohnraum nachzukommen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.11.1990, Aufstellungsbeschluss
  • 18.07.1991 - 20.08.1991, Öffentliche Auslegung
  • 14.10.1991, Satzungsbeschluss
  • 06.05.1992, Rechtskraft

Anhänge