Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 1. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen eine Erweiterung der überbaubaren Fläche durch Neufestsetzung der Baugrenzen sowie die Festsetzung einer Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Grenze zur L 539 / Ihnestraße hin.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 04.02.1991, Aufstellungsbeschluss
  • 04.02.1991, Satzungsbeschluss
  • 23.04.1991, Rechtskraft

Anhänge