Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 2. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche/Grünfläche mit dem Planzeichen "Kinderspielplatz/Spielbereich C". Gleichzeitig wird auf diesem Grundstück eine überbaubare Grundstücksfläche für die Errichtung eines Wohnhauses festgesetzt. An Gestaltungsvorschriften werden eine Firstrichtung und ein Satteldach mit einer Neigung von 20-24° festgesetzt.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.03.1990, Aufstellungsbeschluss
  • 17.09.1990 - 19.10.1990, Öffentliche Auslegung
  • 17.12.1990, Satzungsbeschluss
  • 12.03.1991, Rechtskraft

Anhänge