Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 1. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer Mischbaufläche für die Errichtung von 3 Einzelhäusern in offener zweigeschossiger Bauweise und einer Garagengruppe. Die Flächen südlich des Hotelgebäudes
sowie östlich der überbaubaren Fläche werden als private Grünflächen festgesetzt.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.09.1988, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 22.05.1989 - 23.06.1989, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 11.09.1989, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 04.01.1990, Rechtskraft

Anhänge