Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01c Neu-Listernohl, 14. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im südlichen Bereich des Grundstückes. Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Terrassenüberdachung ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 03.09.2012, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 04.02.2013 - 04.03.2013, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2013, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.05.2013, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge