Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01c Neu-Listernohl, 9. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche in westlicher Richtung um 4 x 8 m und in südlicher Richtung um 1 x 10 m. Gleichzeitig werden die Festsetzungen über Nebenanlagen aufgehoben und das Sichtdreieck von der westlichen in die nordwestliche Seite des Grundstückes verlegt.

Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird eine bessere Ausnutzung des Grundstückes für einen Wohnhausanbau ermöglicht.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 03.09.1996, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 03.09.1996, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 14.09.1996, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge