Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01c Neu-Listernohl, 1. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Neufestsetzung der Baugrenzen. Dadurch soll der Bau eines Wintergartens an der Südseite des Wohnhauses und Errichtung eines überdachten Auto-Stellplatzes an der Ostseite ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.09.1988, Aufstellungsbeschluss
  • 12.09.1988, Satzungsbeschluss
  • 15.11.1988, Rechtskraft

Anhänge