Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
02 Am Hettmecker Teich, 6. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung, dass ein Vortreten vor der Baulinie bis zu 2 m auf einer Länge von max. 50 % der Baulinie zulässig ist. Außerdem ist die Errichtung von untergeordneten Bauteilen mit einer abweichenden Dachneigung und Dachform zulässig. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 03.09.1996, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 03.09.1996, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.09.1996, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge