Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Regelung, dass ortsfeste Mobilfunksendemasten als gewerbliche Hauptanlagen und Nebenanlagen innerhalb der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.