Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
04a Schwalbenohl-Himmelsberg, 15. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer zusätzlichen Garagenfläche von 30 qm Grundfläche, die erstmalige Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4 und die Herausnahme des Kataloges für Nebenanlagen, so dass alle Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zulässig sind. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 16.02.2000, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 16.02.2000, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 25.02.2000, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge