Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
04a Schwalbenohl-Himmelsberg, 14. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen:

1. Die Baugrenze wird in östliche Richtung um ca. 2,50 m verschoben.

2. Festsetzung von Baugrenzen und einer Baulinie für eine Garage

3. Erstmalige Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4

4. Herausnahme des Katalogs der zulässigen Nebenanlagen, so dass nach § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung alle Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig sind, die den Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstück oder dem Baugebiet selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 07.09.1999, Aufstellungsbeschluss
  • 07.09.1999, Satzungsbeschluss
  • 28.09.1999, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

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