Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die räumliche Verschiebung einer Fläche für überdachte Stellplätze und Garagen um 2 m nach Norden und die erstmalige Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.