Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer überbaubaren Fläche für eine Garage was damit verbunden ist, dass 4 Einzelparkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz entfallen.
Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Garagengebäude für den Osterfeuerverein ermöglicht werden.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.