Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 16. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksfläche und dadurch Reduzierung der Fläche für die Landwirtschaft. Desweiteren wird eine von den Festsetzungen abweichende Dachform und Dachneigung festgesetzt. Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein geplanter Anbau am Gebäude ermöglicht werden..

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 24.08.2009, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 30.09.2009, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 06.10.2009, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge