Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 10. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der Baugrenze in nordöstlicher Richtung. Durch die Erweiterung der überbaubaren Fläche wird die Möglichkeit geschaffen das Grundstück optimal zu nutzen und die Errichtung eines weiteren Wohnhauses ermöglicht.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 31.08.1998, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 31.08.1998, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 31.08.1998, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 27.09.1998, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge