Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 8. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche in westlicher Richtung um einen Anbau/Umbau des Wohnhauses zu ermöglichen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 05.02.1997, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 05.02.1997, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 05.02.1997, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 15.04.1997, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge