Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 4. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Verschiebung der Baugrenze um 4,50 m nach Westen. Dadurch wird die überbaubare Fläche um ca. 50 qm für die Errichtung eines Wohnhausanbaues erweitert

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 29.03.1995, Aufstellungsbeschluss
  • 29.03.1995, Satzungsbeschluss
  • 08.08.1995, Rechtskraft

Anhänge