Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05b Auf der Ennert, 11. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung und Neufestsetzung der Baugrenzen entsprechend der Baukörperanpassung im Bereich der Heinrich-Kaiser-Straße. Weitere Änderungsinhalte sind:

  • Festsetzung der Firsthöhe auf 9,0 m,
  • Festsetzung einer Traufenhöhe von 5,50 m für die Wirtschaftsgebäude und gewerbliche Gebäude,
  • Festsetzung einer Geschossigkeit von max. zwei Vollgeschossen, 
  • textliche Festsetzung, dass die Errichtung der überdachten Stellplätze und Garagen nur noch in den überbaubaren Flächen, bzw. in der dafür gem. § 9 (1) Nr. 4 BauGB festgesetzten Fläche zulässig ist 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 02.07.2002, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 01.10.2002 - 04.11.2002, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Satz 1 Ziffer 2 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB, parallel Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 11.12.2002, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 21.12.2002, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge