Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05b Auf der Ennert, 8. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen:

  • Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Verschieben der Baugrenzen im nördlichen und östlichen Grundstücksbereich um ca. 26 qm
  • Erstmalige Festsetzung einer GRZ von 0,4 und GFZ von 0,8 anstelle der bislang festgesetzten Grundfläche von 180 qm und GF von 400 qm
  • Erstmalige Zulässigkeit aller Nebenanlagen
  • Wegfall der gem. § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der Baugrenzen durch bestimmte Gebäudeteile zugunsten einer gem. § 23 Abs. 3 BauNVO allgemein zulässigen Überschreitung der Baugrenzen durch bestimmte Gebäudeteile.

Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Erweiterung des Wohnhauses ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 30.06.1997, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 30.06.1997, Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 30.06.1997, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 12.07.1997, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge