Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05b Auf der Ennert, 2. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche von 180 qm und stattdessen Festsetzung einer höchstzulässigen Grundfläche von 250 qm.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 18.11.1991, Aufstellungsbeschluss
  • 18.11.1991, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 18.11.1991, Satzungsbeschluss
  • 15.01.1992, Rechtskraft

Anhänge