Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
07a In der Stesse, 10. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Verschiebung der Baugrenze in einem Abstand von 3 m  zur vorhandenen Grundstücksgrenze und dadurch Reduzierung der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 05.09.2001, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 05.09.2001, Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 05.09.2001, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.12.2001, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge