Stadtplanung in Attendorn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
09 Petersburg I, 13. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Das Vor- und Zurücktreten von der Baulinie ist bis zu 1,50 m auf einer Länge von 50 % der gesamten Baulinie zulässig,
  • Die Festsetzung "Garagen mit Stellplätzen sind auf den überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen zulässig" wird herausgenommen,
  • Herausnahme des Sichtdreiecks, da aufgrund der Rechts-vor-Links-Regelung die Sichtdreiecke bisher falsch festgesetzt und außerdem zu groß bemessen sind,
  • Die "offene Bauweise" wird in "offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig" geändert.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 09.10.1996, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 09.10.1996, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 09.10.1996, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 18.10.1996, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge