Bebauungsplan
09 Petersburg I, 12. vereinfachte Änderung
Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Das Vor- und Zurücktreten von der Baulinie ist bis zu 1,50 m auf einer Länge von 50 % der gesamten Baulinie zulässig,
- Die Festsetzung "Garagen mit Stellplätzen sind auf den überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen zulässig" wird herausgenommen,
- Herausnahme des Sichtdreiecks, da aufgrund der Rechts-vor-Links-Regelung die Sichtdreiecke bisher falsch festgesetzt und außerdem zu groß bemessen sind,
- Die "offene Bauweise" wird in "offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig" geändert.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.