Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 2. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der festgesetzten Erschließungsstraße (Daimlerstraße) einschl. der begleitenden privaten Grünflächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, weil aufgrund der bestehenden Grundstückszuschnitte eine Notwendigkeit für deren Ausbau nicht mehr besteht.

Die freiwerdenden Flächen werden entsprechend den Festsetzungen der angrenzenden Grundstücke als GE4 und GI-3-Flächen festgesetzt. Weiterhin wird die zwischen Dieselstraße und Zeppelinstraße festgesetzte Dienstbarkeitsfläche (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, hier: Kanaltrasse) auf den Grundstücken Gemarkung Attendorn, Flur 10, Flurstücke 4, 5 und 22 geringfügig nach Norden verschoben.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 22.02.1989, Aufstellungsbeschluss
  • 22.02.1989, Satzungsbeschluss
  • 11.05.1989, Rechtskraft

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