Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Produktionshalle mit Bürogebäude.
Für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Attendorn, Flur 39, Flurstücke 25, 26 und 27 wird hierzu folgender Inhalt beschlossen:
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.