Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 7. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Versandzentrums mit Hochregallager.

Für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Attendorn, Flur 39, Flurstücke 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30 und 76 wird hierzu folgender Inhalt beschlossen:

  1. Die im Bauleitplan Nr. 18 "Industriegebiet Ennest" gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 16 Abs. 3 BauNVO festgesetzte Firsthöhe von 12 m wird aus der Planung herausgenommen und durch die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 20 m ersetzt.
  2. Weiterhin wird die geltende Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze gem. §§ 17 und 18 BauNVO ersatzlos aus der Planung herausgenommen..

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 16.03.1992, Aufstellungsbeschluss
  • 16.03.1992, Satzungsbeschluss
  • 14.05.1992, Rechtskraft

Anhänge