Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 8. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Betriebshalle.

Für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Attendorn, Flur 40, Flurstück 31 wird hierzu folgender Inhalt beschlossen:

  1. Die im Bauleitplan Nr. 18 "Industriegebiet Ennest" gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BBauG und § 16 Abs. 3 BauNVO festgesetzte Firsthöhe wird aus der Planung herausgenommen und durch die Festsetzung einer Gebäudehöhe von
    15 m ersetzt
  2. Die geltende Zahl der Vollgeschosse (III) als Höchstgrenze gem. §§ 17 und 18 BauNVO wird ersatzlos aus der Planung herausgenommen

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 07.09.1994, Aufstellungsbeschluss
  • 07.09.1994, Satzungsbeschluss
  • 25.11.1994, Rechtskraft

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