Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 9. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Verbesserung der Ausnutzbarkeit der überbaubaren Flächen.

Für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Attendorn, Flur 34, Flurstücke 364, 363, 493 (Steinertstraße), 411, 455, 600, 598, 495, 599, wird hierzu folgender Inhalt beschlossen:

  1. Neuanordnung der überbaubaren/nicht überbaubaren Flächen durch geänderte Festsetzung der Baugrenzen
  2. Festsetzung einer offenen Bauweise anstelle der Festsetzung „Nur Hausgruppen zulässig“
  3. Neuanordnung der Verkehrsfläche im Bereich des Wendehammers durch geänderte Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie
  4. Festsetzung von geneigten Dächern mit 30° bis 36° Dachneigung anstelle der Festsetzung „Satteldach mit 35° Dachneigung“

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 31.05.1995, Aufstellungsbeschluss
  • 31.05.1995, Satzungsbeschluss
  • 14.09.1995, Rechtskraft

Anhänge