Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Verbesserung der Ausnutzbarkeit der überbaubaren Flächen.
Für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Attendorn, Flur 34, Flurstücke 364, 363, 493 (Steinertstraße), 411, 455, 600, 598, 495, 599, wird hierzu folgender Inhalt beschlossen:
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.