Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 12. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Änderung der textlichen Festsetzung in Bezug auf die Einfriedungen.

Für das an der Zeppelinstraße gelegene Grundstück Gemarkung Attendorn, Flur 10, Flurstück 32, wird festgesetzt, dass die textliche Festsetzung zu Ziff. D 3. gem. 8 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches wie folgt
neu gefaßt wird:

Einfriedungen sind in den GE- und Gl-Gebieten wie folgt zugelassen:

a) Einfriedungen sind an den Straßenfronten entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, jedoch mindestens 5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, zulässig.

b) Die planungsrechtliche Festsetzung der Sichtflächen hat Vorrang

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 20.11.1996, Aufstellungsbeschluss
  • 20.11.1996, Satzungsbeschluss
  • 24.12.1996, Rechtskraft

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