Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 16. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen: 

  1. Umwandlung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche in eine überbaubare
    Grundstücksfläche.
  2. Umwandlung einer Grünfläche (ISA-Streifen mit Pflanzfläche) in überbaubare und nicht
    überbaubare Grundstücksfläche.
  3. Umwandlung von nicht überbaubarer Grundstücksfläche in eine Fläche zum Anpflanzen von
    Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
  4. Erstmalige Festsetzung einer GRZ von 0,6.
  5. Erhöhung der GFZ von 0,6 auf 1,2.
  6. Neuordnung einer Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung.
  7. Erstmalige textliche Festsetzung, dass überdachte Stellplätze und Garagen nur in einem Abstand
    von mind. 5 m zum Rand aller angrenzenden Verkehrsflächen zulässig sind.
  8. Ersatzloser Wegfall der Festsetzung "Satteldach 45° - 50°".

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 19.11.1997, Aufstellungsbeschluss
  • 19.11.1997, Satzungsbeschluss
  • 09.01.1998, Rechtskraft

Anhänge