Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 16. vereinfachte Änderung
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen:
- Umwandlung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche in eine überbaubare
Grundstücksfläche.
- Umwandlung einer Grünfläche (ISA-Streifen mit Pflanzfläche) in überbaubare und nicht
überbaubare Grundstücksfläche.
- Umwandlung von nicht überbaubarer Grundstücksfläche in eine Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
- Erstmalige Festsetzung einer GRZ von 0,6.
- Erhöhung der GFZ von 0,6 auf 1,2.
- Neuordnung einer Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung.
- Erstmalige textliche Festsetzung, dass überdachte Stellplätze und Garagen nur in einem Abstand
von mind. 5 m zum Rand aller angrenzenden Verkehrsflächen zulässig sind.
- Ersatzloser Wegfall der Festsetzung "Satteldach 45° - 50°".
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.