Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 20. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die:

 

  1. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um die Flurstücke der Gemarkung Attendorn, Flur 11, Flurstück 328, 340, 402, 416, 421, Gemarkung Attendorn, Flur 10, Flurstück 1.598 (tlw.), 1.549 (tlw.).
  2. Festsetzung einer überbaubaren Fläche, nicht überbaubaren Fläche, Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Höhe der baulichen Anlagen.
  3. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Fläche für Versorgungsanlage.
  4. Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung "Fußweg".

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 14.12.1998, Aufstellungsbeschluss
  • 14.12.1998, Satzungsbeschluss
  • 28.03.1999, Rechtskraft

Anhänge