Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 30. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Neukonzeption der Grundstücke. Dies beinhaltet die Verschiebung der Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Attendorn, Flur 39, Flurstücke 11.(tw.), 12 und 13, in Richtung der „Neue Straße“ und die Festsetzung einer 3 m breiten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entlang der Straßenbegrenzungslinie. Zudem wird eine 9 m breite Verkehrsfläche zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücke festgesetzt.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 26.04.2004, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 05.11.2004 - 06.12.2004, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Satz 1 Ziffer 2 BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB, parallel Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • 16.02.2005, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 17.03.2005, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge