Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
30 Kommunalfriedhof, 3. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Erweiterung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Friedhof" und damit verbunden eine Reduzierung der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Parkplatz" in Verbindung mit der Darstellung einer dazugehörigen Fußwegeverbindung.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 21.05.2003, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 01.10.2003, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 14.10.2003, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge