Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
30 Kommunalfriedhof, 1. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umsetzung folgender Maßgaben und Auflagen:

  • Die im Bebauungsplan getroffene textliche Festsetzung bezüglich der Grundstückszufahrten ist zu ersetzen durch folgenden Text: "Für die Grundstücke, die an die Friedensstraße und an den Parkplatz angrenzen, sind pro Grundstückseinheit eine Zu/Ausfahrt von maximal 3,00 m Breite anzulegen."
  • Das in der Legende erklärte Planzeichen für Grünfläche ist als "nicht überbaubare Grundstücksfläche in Verbindung mit einer Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 25a BBauG zu bezeichnen. Der Hinweis ist zu streichen und statt dessen textlich festzusetzen, dass im Bereich der Grundstückszu-/ ausfahrten das Anpflanzungsgebot nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BBauG entfällt.
  • Das Geh- und Fahrrecht zugunsten des Flurstücks Nr. 16 ist auch zugunsten des Flurstücks Nr. 15 festzusetzen. Die Straßenbegrenzungslinie ist aus der Fläche des Geh- und Fahrrechtes herauszunehmen.

Auflage:

  • Die Zeichen für Garage (Ga) und Stellplätze (St) sind in der Legende zu streichen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 12.10.1981, Aufstellungsbeschluss
  • 09.11.1981 - 30.11.1981, Beteiligung der Bürger
  • 28.03.1983 - 29.04.1983, Öffentliche Auslegung
  • 15.06.1983, Satzungsbeschluss
  • 10.02.1984, Rechtskraft

Anhänge