Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
34 Helle Bieke, 7. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen die Verschiebung der Baugrenzen auf dem Grundstück der Gemarkung Helden, Flur 20, Flurstück 87 (tlw.) und 88, sowie auf dem Grundstück Gemarkung Helden, Flur 17, Flurstück 47, in nördliche und östliche Richtung. Zudem wird eine maximale Wandhöhe von 4,40 m unter Beibehaltung der Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen festgesetzt sowie maximal drei Wohneinheiten je Einzelhausbebauung.

Durch die Neuordnung der überbaubaren Flächen auf den oben genannten Grundstücken soll die Errichtung von Einzelhäusern entlang der Repetalstraße in der Ortslage Helden ermöglicht werden.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 15.12.2004, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 15.12.2004, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 15.12.2004, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 21.12.2004, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge