Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
34 Helle Bieke, 6. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung einer festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsfläche in eine private Verkehrsfläche.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.06.2000, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 28.06.2000, Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 28.06.2000, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.09.2000, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge