Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
34 Helle Bieke, 4. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Umwandlung einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung "Fußweg" in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche
  • Umwandlung einer Grünfläche in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche
  • Umwandlung einer Versorgungsfläche in eine nicht überbaubare Grundstücksfläche.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.10.1998, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 28.10.1998, Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 28.10.1998, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 07.03.1999, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge