Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Verschiebung und Neufestsetzung der Baugrenze um die überbaubare Grundstücksfläche zum Zwecke eines Erweiterungsbaues um 16 qm in südwestlicher Richtung zu erweitern.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.