Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 37. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Umwandlung der zulässigen Einzelhausbebauung in eine zulässige Einzel- und Doppelhausbebauung sowie die Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 02.04.2003, Aufstellungsbeschluss
  • 02.04.2003, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 02.04.2003, Satzungsbeschluss
  • 19.06.2003, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge