Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Umwandlung der zulässigen Einzelhausbebauung in eine zulässige Einzel- und Doppelhausbebauung sowie die Festsetzung der maximal zulässigen Wohneinheiten.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.