Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche um ca. 45 qm in südlicher Richtung und die Reduzierung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,4. Außerdem wird die Liste der zulässigen Nebenanlagen ersatzlos gestrichen, so dass sich die Zulässigkeit von Nebenanlagen nach § 14 (1) BauNVO richtet.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.